D.O.T. Diplom Osteopathische Therapie (DGOM)
D.O.T.P. Diplom Osteopathische Therapie - Pädiatrie (DGOM)

Zahlt meine Krankenkasse?

Wichtig: Zur Osteopathiebehandlung benötigen Sie eine Privatverordnung von Ihrem Arzt. Auf der Verordnung sollte die Anzahl der verordneten Behandlungen, sowie die Diagnose angegeben sein.

Z.B.: 6 x Osteopathische Therapie + Diagnose vom Arzt

Aktuell übernehmen etwa 100 Krankenkassen einen Teil der Kosten für die Osteopathiebehandlung.

Eine Auflistung der Krankenkassen, die anteilig Osteopathie übernehmen finden Sie hier:

Krankenkassenliste PDF.


Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkassen.

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