Wichtig: Zur Osteopathiebehandlung benötigen Sie eine Privatverordnung von Ihrem Arzt. Auf der Verordnung sollte die Anzahl der verordneten Behandlungen, sowie die Diagnose angegeben sein.
Z.B.: 6 x therapeutische osteopathische Techniken + Diagnose vom Arzt
Aktuell übernehmen etwa 100 Krankenkassen einen Teil der Kosten für die Osteopathiebehandlung.
Eine Auflistung der Krankenkassen, die anteilig Osteopathie übernehmen finden Sie hier:
Krankenkassenliste PDF.
Weiter Informationen bezüglich Kostenübernahme der Krankenkassen finden Sie hier:
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkassen.